Beiträge & Kosten
An dieser Stelle findest du eine Übersicht über die Verbandsbeiträge und Kosten, die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Betriebssportverband Hamburg stehen. Als gemeinnütziger Verband streben wir nicht nach Gewinnmaximierung. Unsere Beiträge und Teilnahmegebühren werden vor allem dazu verwendet, die Kosten für den Sportbetrieb zu decken – dazu zählen auch Abgaben an den Hamburger Sportbund und den Deutschen Betriebssportverband, wovon unsere Mitglieder beispielsweise durch Vergünstigungen bei der GEMA und der Teilnahme an Deutschen Betriebssportmeisterschaften profitieren können.
Verbandsbeiträge
Hier findest du eine PDF-Datei, in der die aktuellen Beiträge dargestellt sind.
Sportversicherung
Infos zu den Tarifen findest du im Bereich „Versicherung“.
Die sonstigen Beiträge sind in der jährlichen Beitragsrechnung nicht enthalten. Die Meldegebühr für die Fußball-Saison wird im Rahmen des Anmeldeprozesses erhoben. Spesen für Schiedsrichter*innen sind im Fußball bei den Heimspielen vor Ort in bar zu leisten.
Beitragsrechnung & Zahlungsweise
Rund um den Jahreswechsel führen wir eine Bestandserhebung zum Stichtag 01. Januar durch. Durch Ausfüllen eines Online-Formulars teilen uns die Betriebssportgemeinschaften jährlich die Anzahl ihrer Mitglieder mit. Dies dient als Basis für die Erstellung der jährlichen Beitragsrechnung für das neue Jahr. Hinzu kommen die Pass-Beiträge, die monatsgenau durch den BSV Hamburg berechnet werden. Davon abgesehen werden unterjährige Zu- und Abgänge im Mitgliederbestand der Betriebssportgemeinschaft nicht berücksichtigt.
Die Beitragsrechnung wird üblicherweise im 1. Quartal an die Betriebssportgemeinschaft versendet. Es erfolgt gemäß unserer Satzung eine jährliche Zahlungsweise. Bevorzugt werden die Beiträge per SEPA-Lastschrift eingezogen. Sollte uns kein Lastschriftmandat vorliegen, weist die Beitragsrechnung ein Zahlungsziel aus.
Neue Mitglieder geben im Aufnahmeformular den Mitgliederbestand für das erste Jahr an. Sie erhalten eine Beitragsrechnung für die verbleibenden Monate des Kalenderjahres ab dem Beitrittsdatum.