Aktuelle Verordnung der Stadt Hamburg und des DOSB

Seit dem 6. Mai ist die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 für die Hansestadt Hamburg angepaßt. In §6 wird expliziet der Bereich Sport behandelt und in §34 das Außerkrafttreten auf den 31. Mai 2020 festgelegt. Außnahmen gibt es nur für Kaderathleten des Spitzensportes und mit vorheriger schriftlicher Beantragung.

Insbesondere für den Freizeit und Breitensport weist der Deutsche Olympische Sportbund auf seine 10 Leitplanken hin. Fachsportverbände haben auf grundlage dieser, für den jeweiligen Sport verfeinert und Übergangsregeln erstellt. Alle Details beim DOSB

DOSB

10 Leitplanken des DOSB:

Distanzregeln einhalten: Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Auf Grund der Bewegung beim Sport ist der Abstand großzügig zu bemessen. Die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen sollte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.


Körperkontakte müssen unterbleiben: Sport und Bewegung sollten kontaktfrei durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet. Die Austragung von Zweikämpfen, z. B. in Spielsportarten, sollte unterbleiben. In Zweikampfsportarten kann nur Individualtraining stattfinden.


Mit Freiluftaktivitäten starten: Sport und Bewegung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch. Spiel- und Trainingsformen sollten, zunächst auch von traditionellen Hallensportarten im Freien durchgeführt werden.


Hygieneregeln einhalten: Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Dabei sollten die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei gemeinsam genutzten Sportgeräten besonders konsequent eingehalten werden. In einigen Sportarten kann der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken sinnvoll sein.
Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen: Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Sportvereinen wird vorerst ausgesetzt. Die Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, ebenso wie die Gesellschafts-und Gemeinschaftsräume.


Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen: In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans. Zudem ist auf touristische Sportreisen zu verzichten.


Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen: Um die Distanzregeln einzuhalten, sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung hat es Vereinen kurzfristig gestattet, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital
Hamburger Sportbund e.V. ● Haus des Sports ● Schäferkampsallee 1 ● 20357 Hamburg
Telefon: 040 / 4 19 08-0 ● Telefax: 040 / 4 19 08-274 ● E-Mail: hsb@hamburger-sportbund.de ● www.hamburger-sportbund.de
durchzuführen. Zudem sind jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe.


Trainingsgruppen verkleinern: Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.


Angehörige von Risikogruppen besonders schützen: Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.


Risiken in allen Bereichen minimieren: Dieser Punkt ist insbesondere ein Appell an den gesunden Menschenverstand. Wenn man bei einer Maßnahme ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet werden und alternativ eine risikofreie Aktivität gesucht werden.

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