Anpassungen der Pandemieschutzvorgaben

Ab Montag den 10. Januar gelten auch für den Sport in der Stadt neue Regeln: Zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis wird für Hallensport, Fitnessstudio, Schwimmbad und Co. ein aktueller Negativ-Nachweis – also ein Schnelltest, der in einem Testzentrum oder in einer Apotheke gemacht wurde – benötigt.
 
Für alle, die bereits die dritte Impfung hinter sich haben, gilt die Verschärfung nicht: Geboosterte müssen keinen zusätzlichen Testnachweis vorzeigen, bei ihnen reicht der Nachweis über die Drittimpfung. Auch Kinder sind von der Neuregelung ausgenommen. Mehr auf Hamburg.de
 
 

 

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