Sport und Corona - FAQ zur neuen Verordnung der Stadt Hamburg
2G und was es für den Sport in der FHH bedeutet.
Fragen und Antworten zum Thema Sport
- Welche Sportanlagen sind geöffnet?
- Wann handelt es sich um eine Anlage im Freien?
- Wie viele Personen dürfen gemeinsam Sport treiben?
- Was bedeutet das 2G-Modell für den Sport?
- Wer ist von der Erbringung eines negativen Coronavirus-Testnachweises befreit?
- Sind beim Sport Mischformen zwischen dem 2G-Modell sowie dem 3G-Modell zulässig?
- Kann das 2G-Modell auch bei Sportveranstaltungen mit Publikum und nicht-stationären sportlichen Wettkämpfen angewendet werden?
- Gibt es Ausnahmen für Kaderathletinnen und Kaderathleten sowie Berufssportlerinnen und Berufssportler?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fitness-, Sport, Yoga- und EMS-Studios geöffnet werden?
- Ist ein negativer Coronavirus-Testnachweis beim Sportbetrieb erforderlich?
- Dürfen ärztlich verordnete Rehabilitationssportkurse durchgeführt werden?
- Welche Regelungen gelten beim Sport mit Tieren?
- Dürfen die Bewegungsinseln oder andere frei zugängliche Sportgeräte bzw. -anlagen genutzt werden?
- Müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden bei Sportanlagen dokumentiert werden?
- Sind Zuschauende bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen zulässig?
- Sind Freibäder, Schwimmbäder und Saunen geöffnet?
- Sind Mitgliederversammlungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die im Zusammenhang zum Sportbetrieb stehen, zulässig?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich Sport?
- Darf ich mich in der Sportstätte umziehen und duschen?
- Wie viele Nutzergruppen dürfen eine Sportanlage gleichzeitig nutzen?
- Gibt es für den Sportbetrieb für Geimpfte oder Genesene andere, weitreichendere Regelungen
- Sind Laufveranstaltungen, Radrennen oder vergleichbare nicht-stationäre sportliche Wettkämpfe im öffentlichen Raum zulässig?
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